Ausfallsbonus III
In diesem Schreiben sind die wichtigsten Informationen zum Ausfallsbonus III zusammengefasst.
Sie können die Anträge rasch und problemlos selber über Finanzonline stellen. Sie ersparen sich viel Zeit und Geld. In Sonderfällen können Sie immer den Steuerberater kontaktieren. Nur mit einem Auftrag und einr unterschriben Vollmacht wird der Ausfallsbonus durch Steuerberater geprüft und gemacht.
- Voraussetzung: Umsatzausfall von min. 30% bzw 40 %
- Betrachtungszeitraum: November 2021 bis März 2022
- Mindesthöhe EUR 100,- pro Monat
- Maximalhöhe EUR 80.000,- pro Monat, Summe aus Ausfallsbonus + Kurzarbeitsbeihilfen
- Vergleichszeitraum: entsprechende Monatsumsätze/Quartalsumsätze/Jahresumsätze 2019
- Umsatzausfall: Umsatz im Vergleichszeitraum abzüglich Umsatz im Betrachtungszeitraum
- Ausfallsbonus III = Umsatzausfall x branchenspezifischen Prozentsatz
- branchenspezifischer Prozentsatz richtet sich nach dem ÖNACE Code
- Ausgenommen: NPOs und neu gegründete Unternehmer (welche vor dem 1.11.2020 noch keine Umsätze erzielt haben)
Wer ist für den Ausfallsbonus III anspruchsberechtigt und unter welchen Voraussetzungen?
Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise einen monatlichen Umsatzrückgang von mindestens 30% (im November 2021 und Dezember 2021) und 40% (im Jänner 2022, Februar 2022 und März 2022) pro Betrachtungszeitraum erlitten haben. Für jeden Betrachtungszeitraum muss ein eigener Antrag gestellt werden, wobei Sie nur den Umsatz im Betrachtungszeitraum, und die Branchenkategorie angeben müssen.
Die restlichen Kriterien finden Sie in den Richtlinien unter dem Punkt 3.1. allgemeine Anspruchsvoraussetzungen und 3.2. Ausschließungsgründe.
Für welche Betrachtungszeiträume und bis wann können die Anträge gestellt werden?
November 2021: 10. Dezember 2021 – 09. März 2022
Dezember 2021: 10. Jänner 2022 – 09. April 2022
Jänner 2022: 10. Februar 2022 – 09. Mai 2022
Februar 2022: 10. März 2022 – 09. Juni 2022
März 2022: 10. April 2022 – 09. Juli 2022
Wie berechnet sich der Zuschuss? Gibt es einen Maximalbetrag und/oder eine Mindesthöhe?
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen beträgt die Mindesthöhe EUR 100,00 und der Maximalbetrag EUR 80.000,00.
Ausfallsbonus III = Umsatzausfall x branchenspezifischen Prozentsatz
Der branchenspezifische Prozentsatz beträgt zwischen 10% und 40% und richtet sich nach dem ÖNACE Code.
Welcher Monat wird als Vergleichszeitraum herangezogen?
November 2021 à Vergleichszeitraum November 2019
Dezember 2021 à Vergleichszeitraum Dezember 2019
Jänner 2022 à Vergleichszeitraum Jänner 2020
Februar 2022 à Vergleichszeitraum Februar 2020
März 2022 à Vergleichszeitraum März 2019
Diese Umsätze werden normallerweise automatisch aus den gemeldeten UVA’s 2019 / 2020. Sollte der Vergleichsumsatz nicht stimmen, bedarf es einer Korrektur direkt im Antrag auf Ausfallsbonus. Diese Korrekturen können zu einer Prüfung seitens COFAG führen.
Ich melde UVA´s quartalsweise. Was ist mein Vergleichszeitraum?
November 2021 à Vergleichszeitraum 1/3 des Umsatzes 4.Q 2019
Dezember 2021 à Vergleichszeitraum 1/3 des Umsatzes 4.Q 2019
Jänner 2022 à Vergleichszeitraum 1/3 des Umsatzes 1.Q 2020
Februar 2022 à Vergleichszeitraum 1/3 des Umsatzes 1.Q 2020
März 2022 à Vergleichszeitraum 1/3 des Umsatzes 1.Q 2019
Ich bin ein Kleinunternehmer und habe keine UVAs gemeldet. Was ist mein Vergleichsumsatz?
Für die Kleinunternehmer, welche ihre Einkommen einmal pro Jahr veranlagen, gelten diverse andere Regelungen. Als Vergleichsumsatz wird 1/12 der Einnahmen/Umsatzerlöse aus der Einkommensteuererklärung/Körperschaftsteuererklärung 2019 herangezogen werden. Dies erfolgt normalerweise automatisch und bedarf es keiner Berechnung seitens des Antragsstellers.
Wer darf den Antrag auf Ausfallsbonus III stellen? Kann ich den Antrag selber stellen?
Der Antrag kann im Finanzonline vom Unternehmer selbst gestellt werden. Sie benötigen dafür nur Ihre Finanzonline Zugangsdaten oder eine Handysignatur.
Des Weiteren können auch Bevollmächtige Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen Bilanzbuchhalter den Antrag einreichen.
Wie erfolgt die Antragstellung und die Auszahlung durch den Steuerberater?
Nach Erhalt der von Ihnen unterschriebenen Spezialvollmacht führen wir die nötigen Berechnungen für den Ausfallsbonus III durch und stellen den Antrag bei der COFAG. Die Auszahlung sollte innerhalb von 3 Wochen erfolgen. Falls ein Ergänzungsgutachten seitens der COFAG notwendig ist, kann sich die Auszahlung weiter verzögern.
Mein steuerlicher Gewinn 2019 war unter 1.000 EUR. Habe ich trotzdem den Anspruch auf Ausfallsbonus III?
Ja, bei einem Umsatzrückgang pro Betrachtungszeitraum haben Sie Anspruch auf den Ausfallsbonus III.
Ich bin ein Pensionist und bin darüber hinaus noch Selbständig – habe ich trotzdem Anspruch auf Ausfallsbonus III?
Ja, wenn Sie Ihr Gewerbe nicht stillgelegt haben und dieses auch zukünftig betreiben wollen.
Ich habe bereits einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer bzw. Bilanzbuchhalter, soll ich mich bei Ihm diesbezüglich melden?
Ja, falls Sie von Ihrem Betreuer nicht bereits kontaktiert wurden, sollten diesen kontaktieren.
Kann der Ausfallsbonus III von einem anderen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer bzw. Bilanzbuchhalter beantragt werden?
Ja, der Antrag kann auch von einem anderen Bevollmächtigen gestellt werden.
Damit der Antrag vom Ihrem Steuerberater eingereicht werden kann, sind folgende Unterlagen zu übermitteln:
- Passkopie
- Adresse
- Steuernummer
- Bankdaten (IBAN) für die Auszahlung der Förderungen
- (Netto)Einnahmen pro Betrachtungszeitraum
- Spezialvollmacht, welche der Umwelt zuliebe mittels Handy-Signatur unterschrieben werden kann
Darf ich den Verlustersatz II gleichzeitig mit dem Ausfallsbonus II und III beantragen?
Ja, der Ausfallsbonus III kann mit dem Verlustersatz II kombiniert werden. Den Antrag auf den Ausfallsbonus II können Sie selber stellen, dafür brauchen Sie keinen Steuerberater oder Bilanzbuchhalter.
Ist der Ausfallsbonus III steuerpflichtig?
Ja, der Zuschuss ist steuerpflichtig und muss in der Einkommensteuererklärung unter der Kennziffer 9090 im Formular E1a erfasst werden. Der Ausfallsbonus muss in jenem Jahr besteuert werden, in welchem der Anspruch besteht. Zum Beispiel, der Ausfallsbonus für Dezember 2021 muss in die Steuererklärung 2021 aufgenommen werden, obwohl die Auszahlung erst im nächsten Jahr erfolgt.
Weitere Links:
https://www.wko.at/service/wko-factsheet-ausfallsbonus.pdfhttps://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2021/12/Fo%CC%88rderbedingungen-Ausfallsbonus-III_20211208.pdf
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