1220 Wien

Schüttaustraße 50/3

Jänner 26, 2021

Fixkostenzuschuss Phase II

Betrachtungszeitraum: 16.09.2020-30.06.2021 Antragstellung: 23.11.2020-31.03.2022

Die COVID-19 Auswirkungen haben ihre Spuren hinterlassen. Die  COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) wurde dazu geschaffen, um die Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten zu gewähren. Bis zum 31.12.2021 können wir als ihren Steuerberater einen Antrag auf Fixkostenzuschuss Phase II stellen. Gerne berechnen wir für Sie die beste Variante für den Zuschuss. Unser spezieller Stundensatz für FKZ II beträgt EUR 130,00 (exkl.USt). Pro Antrag können eine bis zehn Stunden anfallen. Bei einem Fixkostenzuschuss von bis zu EUR 36.000 können unsere Steuerberatungskosten (bis maximal EUR 1.000) ebenfalls berücksichtigt werden.

Welche Fixkosten kann man beim FKZ II geltend machen?

  • Miete und Betriebskosten
  • Abschreibung Afa
  • fiktiver Unternehmerlohn (fiktives Arbeitslosengeld)
  • WKO Gebühren
  • diverse Mitgliedsbeiträge
  • monatliche Telefonkosten (zB A1, T-Mobile)
  • monatliche Internetkosten (zB Magenta, UPC)
  • Kontogebühren
  • monatlichen/quartalsweisen Buchhaltungskosten
  • jährliche Steuerberaterkosten/Jahresabschluss/Steuerausgleich
  • Steuerberaterkosten für die Anträge bei der COFAG (Zuschüsse, FKZ I+II)
  • Sozialversicherung (SVS Vorschreibungen)
  • sonstige vertragliche Fixkosten

In welchem Ausmaß werden meine Fixkosten und Unternehmerlohn rückerstattet?

  • bei dem FKZ I  bis zu 75%
  • bei dem FKZ II bis zu 100%

Bis wann kann der Antrag auf Fixkostenzuschuss Phase II gestellt werden?
Der Antrag für den FKZ II kann bis zum 31.03.2022 gestellt werden

Bis wann kann der Antrag auf Fixkostenzuschuss Phase I gestellt werden?
Der Antrag für den FKZ I kann bis zum 31.08.2021 gestellt werden. Hier können Sie nähere Information über FKZ I finden.

Darf ich den FKZ II gleichzeitig mit dem Ausfallsbonus beantragen?
Ja, den Antrag können Sie selber stellen oder wir übernehmen die Antragstellung ebenfalls für Sie.

Darf ich den FKZ II gleichzeitig mit dem Lockdown-Umsatzersatz (November/Dezember 2020) beantragen?
Nein, für diese zwei Monate können Sie nicht zusätzlich einen FKZ II beantragen. Sie haben trotzdem einen Anpruch auf Fixkostenzuschuss II für die restlichen 7,5 Monate.

Mein steuerlicher Gewinn 2019 war unter 1.000 EUR. Habe ich trotzdem den Anspruch auf FKZ?
Ja, bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40% beim FKZ I bzw. mindestens 30% beim FKZ II, haben Sie Anspruch auf einen minimalen Unternehmerlohn iHv 666,66 EUR pro Monat. Zusätzlich können Sie weitere Fixkosten ansetzen.

Ich bin ein Pensionist, habe ich trotzdem Anspruch auf FKZ?
Ja, wenn Sie Ihr Gewerbe nicht stillgelegt haben und dieses auch zukünftig betreiben wollen.

Wer darf den Antrag auf Fixkostenzuschuss II stellen?
Der Antrag kann entweder von einem Steuerberater, einem Wirtschaftsprüfer oder einem Bilanzbuchhalter gestellt werden. Die Unternehmer sind von der Antragstellung grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellt der pauschale Fixkostenzuschuss II dar. Dieser kann zwar auch von den Unternehmen gestellt werden, ist aber in den meisten Fällen gegenüber der normalen Berechnungsmethode unvorteilhafter und deswegen nicht empfehlenswert.

Ich habe bereits einen Steuerberater bzw. Bilanzbuchhalter, soll ich mich bei Ihm diesbezüglich melden?
Ja, falls Sie von Ihrem Betreuer nicht bereits kontaktiert wurden, sollten Sie sich an Ihren Steuerberater bzw. Bilanzbuchhalter wenden.

Kann der FKZ von einem anderen Steuerberater bzw. Bilanzbuchhalter beantragt werden?
Ja, der Antrag auf FKZ I und FKZ II kann auch von einem anderen Steuerberater gestellt werden.

Wie viel betragen die Steuerberaterkosten?
Die Bearbeitungsdauer hängt sehr stark davon ab, wie gut Sie Ihre Aufzeichnungen geführt haben und in welcher Form die Unterlagen vorliegen (digitale Aufzeichnung?). Gemäß unseren bisherigen Erfahrungen mit Fremdenführern brauchen Steuerberater für beide Anträge bis zu 15 Stunden. Bei Fremdenführern mit höheren Umsätzen kann der zeitliche Aufwand höher ausfallen. Die Steuerberaterkosten für die Berechnung der beiden Förderanträge (FKZ I+II) betragen € 1.000 bis zu € 1.500 inkl USt, davon werden 75% bis 100% von der COFAG übernommen. D.h. Sie zahlen für beide Anträge im besten Fall max. ­€ 200 aus eigener Tasche.

Ist der Fixkostenzuschuss steuerpflichtig?
Grundsätzlich ist der FKZ I+II steuerfrei. Allerdings sind die geförderten Fixkosten anteilig zu kürzen, d.h. der FKZ muss anteilig in die Steuererklärungen 2020 und 2021 aufgenommen werden. Da es sich beim Unternehmerlohn um keine Kosten handelt, bleibt dieser zur Gänze steuerfrei. Über die genaue Aufteilung der Förderungen sollten Sie unbedingt Ihren Steuerberater konsultieren.

Kann ich die Steuererklärung selber erstellen und die FKZ Werte selber ansetzen?
Natürlich, Sie können die Steuererklärung selber vorbereiten. Ihr Steuerberater, welcher für Sie einen FKZ beantragt, wird Sie über die Details informieren. Ansonsten können Sie Ihre Steuererklärung von Ihrem Steuerberater erstellen lassen. Sein Honorar für die Steuererklärung 2020 und 2021 wird anteilig ebenfalls über Fixkostenzuschuss gedeckt.

Autor: Dimitar Hristov, MSc (WU)
Stand: 01.12.2021

*Dieser Artikel basiert ausschließlich auf österreichischen Gesetzesgrundlagen. Die o.a. Antworten decken keinesfalls alle möglichen Fälle ab und enthalten lediglich allgemeine Informationen, welche eine ausführliche Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzten können. VECTOR Steuerberatung e.U. übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für Missverständnisse und Richtigkeit der enthaltenden Informationen.

Verlustersatz

Betrachtungszeitraum: 16.09.2020-30.06.2021
Antragstellung: 16.12.2020-31.03.2022

Bis zum 31.03.2022 können wir als Ihren Steuerberater einen Antrag auf Verlustersatz stellen. Wir berechnen für Sie gerne die beste Variante des Verlustersatzes. Sollten Sie bereits einen Umsatzersatz oder Fixkostenzuschuss Phase II beantragt haben, können Sie von diesen Anträgen zurücktretten. Unser spezieller Stundensatz für den Verlustersatz beträgt EUR 130,00*. Pro Antrag können eine bis zehn Stunden anfallen. Bei einem Verlustersatz von bis zu EUR 36.000 können unsere Steuerberatungskosten (bis maximal EUR 1.000) ebenfalls berücksichtigt werden.

Lockdown-Umsatzersatz

Betrachtungszeitraum:
03.11.2020-06.12.2020
17.11.2020-06.12.2020
07.12.2020-31.12.2020

Ist der Lockdown-Umsatzersatz steuerpflichtig?

Ja, der Lockdown-Umsatzersatz für Dezember und November 2020 ist als real erzieleter Umsatzersatz zu behandeln. Sowohl für Einnahmen-Ausgaben-Rechner, als auch für Bilanzierer ist dieser Zuschuss im Jahr 2020 in die Steuererkärung aufzunehmen und entsprechend zu besteuern. Der Zahlungszeitpunkt ist irrelevant.

Darf ich den Fixkostenzuschuss II und den Lockdown-Umsatzersatz (November/Dezember 2020) beantragen?
Nein, für diese zwei Monate können Sie nicht zusätzlich einen FKZ II beantragen. Sie haben trotzdem einen Anpruch auf Fixkostenzuschuss II für die restlichen 7,5 Monate. Hier können Sie nähere Information über FKZ II finden.