Betrachtungszeitraum: 16.09.2020-30.06.2021
Antragstellung: 16.12.2020-31.03.2022
Bis zum 31.03.2022 können wir als Ihren Steuerberater einen Antrag auf Verlustersatz stellen. Wir berechnen für Sie gerne die beste Variante des Verlustersatzes. Sollten Sie bereits einen Umsatzersatz oder Fixkostenzuschuss Phase II beantragt haben, können Sie von diesen Anträgen zurücktretten. Unser spezieller Stundensatz für den Verlustersatz beträgt EUR 130,00*. Pro Antrag können eine bis zehn Stunden anfallen. Bei einem Verlustersatz von bis zu EUR 36.000 können unsere Steuerberatungskosten (bis maximal EUR 1.000) ebenfalls berücksichtigt werden.