Jahressteuererklärungen müssen in Papierform bis 30. April und in elektronischer Form über Finanzonline bis 30. Juni des Folgejahres übermittelt werden. Wenn Sie sich durch einen Steuerberater vertreten lassen, gelten längere Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen.
Gerne erstellen wir für Sie folgende jährliche Steuererklärungen:
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
Wie hole ich meine Steuern vom Finanzamt zurück?
Mit einer Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) können Sie für die letzten fünf Jahre vom Arbeitgeber zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückholen. Gewisse Werbungskosten und Absetzbeträge können im Nachhinein mittels Steuerausgleich angestzt werden. Die wichtigisten Ausgaben haben wir für Sie zusammengefasst:
-Pendlerpauschale und Pendlereuro
-Ausgaben für Arbeitsmittel bis EUR 800 abzugsfähig (zB Werkzeug, Laptop, Schreibmittel, Schreibtisch, Homeoffice-Kosten)
– Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten über EUR 800 können verteilt über Nutzungsdauer als Abschreibung angesetzt werden
-Reisekosten bei beruflich veranlassten Reisen (zB Tagesgelder 26,4 EUR pro Tag, Hotelkosten, Kilomenergelder 42 Cent/Kilometer)
-Aus- und Fortbildungskosten
-Steuerberaterkosten
-Verlustabzug
-Kirchenbeitrag
-Spenden
-außergewöhnliche Belastungen (zB Krankeitskosten, Kurkosten, Kinderbetreuungskostens, Katastrophenschäden)
-Familienbonus Plus von EUR 1.500 bzw EUR 750
-Alleinverdienerabsetzbetrag
-Alleinerzieherabsetzbetrag
-Pendlerpauschale und Pendlereuro
-Ausgaben für Arbeitsmittel bis EUR 800 abzugsfähig (zB Werkzeug, Laptop, Schreibmittel, Schreibtisch, Homeoffice-Kosten)
– Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten über EUR 800 können verteilt über Nutzungsdauer als Abschreibung angesetzt werden
-Reisekosten bei beruflich veranlassten Reisen (zB Tagesgelder 26,4 EUR pro Tag, Hotelkosten, Kilomenergelder 42 Cent/Kilometer)
-Aus- und Fortbildungskosten
-Steuerberaterkosten
-Verlustabzug
-Kirchenbeitrag
-Spenden
-außergewöhnliche Belastungen (zB Krankeitskosten, Kurkosten, Kinderbetreuungskostens, Katastrophenschäden)
-Familienbonus Plus von EUR 1.500 bzw EUR 750
-Alleinverdienerabsetzbetrag
-Alleinerzieherabsetzbetrag
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