Die Bilanzierung kann zwingend kraft Rechtsform oder Überschreiten des Umastzschwellenwertes eintreten. Zur doppelten Buchführung sind vor allem GmbHs und AGs verpflichtet. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können grundsätzlich die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die Betriebsausgabenpauschlierung anwenden oder freiwillig zur Bilanzierung optieren.
Wir erstellen Bilanzen und Jahresabschlüsse sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personengesellschaften.
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