1220 Wien

Schüttaustraße 50/3

Jänner 24, 2021

Fixkostenzuschuss Phase I

Betrachtungszeitraum: 16.03.2020-15.09.2020
Antragstellung: 20.05.2020-31.08.2021

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie hat weltweit ihre Spuren hinterlassen. Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) wurde dazu geschaffen, um die Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten abzuwickeln. Bis 31.08.2021 können wir als ihren Steuerberater einen Antrag auf Fixkostenzuschuss Phase I stellen. Wir berechnen für Sie gerne die beste Variante für den größtmöglichen Zuschuss der angefallenen Fixkosten. Unser spezieller Stundensatz für FKZ I beträgt EUR 130,00*. Pro Antrag können eine bis fünf Stunden anfallen. Bei einem Fixkostenzuschuss von bis zu EUR 12.000 können unsere Steuerberatungskosten (bis maximal EUR 500) ebenfalls berücksichtigt werden.

 *exkl. USt